Mobiler Personenschutz Votex Bison

Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich ist ein gleichzeitiger Aufenthalt von Fußgängern und Flurförderzeug in einem Schmalgang nicht erlaubt. Beim Bedienen eines Flurförderzeuges in den Schmalgängen konzentriert sich der Fahrer auf den Ein- bzw. Auslagerungsvorgang. Da die Flurförderzeuge zum Regal hin keinen Abstand von mindestens 0,50 m aufweisen, bestehen Gefährdungen für Fußgänger, sofern diese sich gleichzeitig mit dem Flurförderzeug im Schmalgang aufhalten.


Die in DIN 15185-2 aufgeführten baulichen bzw. technischen Maßnahmen zum Personenschutz können wie folgt zusammengefasst werden:

• bauliche Maßnahmen,
• technische Maßnahmen an den Zugängen der Schmalgänge (Warnanlagen),
• technische Maßnahmen am Flurförderzeug (Sensoren),
• Geschwindigkeitsbegrenzung.

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